Energieausweis
Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) und zu den Energieausweisen
Seit 1. Oktober ist die neue EnEV 2009 in Kraft. Dies bringt weit reichende Änderungen mit sich. Profitieren Sie von dem Expertenwissen aus unserem aktuellen Werk zur EnEV 2009.
Mit ihr wird nun auch das Referenzgebäudeverfahren nach DIN V 18599 für Wohngebäude eingeführt und die Anforderungen an Außenbauteile von Neubauten sowie bestehenden Gebäuden durchschnittlich um 30 % verschärft.
Häufigste Fragen
- Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
- Wer braucht einen Energieausweis?
- Was steht im Energieausweis?
- Welche Ausweisvarianten gibt es?
- Welcher Ausweis ist der Richtige für mich?
- Wer stellt den Energieausweis aus?
- Wie läuft eine Energieberatung ab?
- Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Ab wann ist der Energieausweis Pflicht?
Der Energieausweis ist ab dem 1. Juli 2008 schrittweise nach Gebäudeart (Ein-, Zwei-, und Mehrfamilienhäuser) und Alter verpflichtend. Für Wohngebäude, die bis Ende 1965 fertig gestellt wurden, gilt die Ausweispflicht ab dem 1. Juli 2008, für später errichtete Wohngebäude ab dem 1. Januar 2009. Für Gebäudedenkmäler besteht keine Ausweispflicht.
Wer braucht einen Energieausweis?
Für Bestandsgebäude wird im Falle eines Nutzerwechsels ein Energieausweis benötigt, also bei Verkauf oder Vermietung. Mieter in bestehenden Mietverhältnissen haben keinen Anspruch auf Vorlage des Energieausweises. Der Immobilienbesitzer muss Interessenten den Energieausweis auf Verlangen zugänglich machen. Selbstnutzer einer Immobilie benötigen keinen Energieausweis, auch nicht, wenn das Eigentum vererbt oder verschenkt wird. Auch verschiedene Fördermittel sind an die Vorlage eines gültigen Energieausweises gebunden.
Der Energieausweis für Bestandsgebäude muss drei wesentliche Aussagen beinhalten:
- Energiekennwerte über die Gesamtenergieeffizienz eines Objektes
- Vergleichswerte zu anderen Gebäuden
- Modernisierungsempfehlungen zur Steigerung der Gesamtenergieeffizienz
Er ist also der energetische "Fingerabdruck" des Gebäudes. Eigentümer können anhand des Energieausweises und den mit der Ausstellung verbundenen Modernisierungsempfehlungen die energetische Sanierung ihres Objektes planen. Auch der Verkaufswert einer vorbildlich energetisch modernisierten Wohnimmobilie steigt an. Mieter und potentielle Käufer können anhand des Energieausweises die Nebenkosten ihres Wunschobjektes abschätzen.
Welche Ausweisvarianten gibt es?
1. Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis entsteht auf Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage eines Gebäudes und ist unabhängig vom individuellen Nutzerverhalten. Die Farbverlaufskala im Bedarfsausweis weist zwei verschiedene Werte aus, die sehr unterschiedlich ausfallen können – einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf.
Der Endenergiebedarf gibt die nach technischen Regeln berechnete, vom konkreten Gebäude jährlich benötigte Energiemenge für Heizung, Lüftung und Warmwasserbereitung an. Am Endenergiebedarf sollten sich Verbraucher orientieren, wenn sie ihren künftigen Energieverbrauch und die Energiekosten abschätzen wollen.
Der Primärenergiebedarf bildet die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes ab. Er berücksichtigt neben der Endenergie auch die so genannte „Vorkette“ (Erkundung, Gewinnung, Verteilung, Umwandlung) der jeweils eingesetzten Energieträger (z.B. Heizöl, Gas, Strom, Erneuerbare Energien). Der Primärenergiebedarf fällt dann besonders niedrig aus, wenn Erneuerbare Energien (Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse) für die Energieversorgung im Gebäude eingesetzt werden. Am Primärenergiebedarf können Verbraucher erkennen, wie umweltfreundlich ihr Gebäude ist.
2. Verbrauchsausweis
Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Um den Energieverbrauchskennwert zu ermitteln, wird der tatsächliche Energieverbrauch mithilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. So führt beispielsweise ein hoher Verbrauch in einem einzelnen harten Winter nicht zu einer schlechteren Beurteilung des Gebäudes. Der tatsächliche Energieverbrauch in einem Gebäude oder einer Wohnung kann aufgrund des Witterungseinflusses vom Energieverbrauchskennwert abweichen.
Das Ergebnis im Verbrauchsausweis ist stark vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner abhängig. Wird in einem energetisch schlechten Gebäude kaum geheizt, so kann der Energieausweis trotzdem sehr gut ausfallen.
3. Wahlfreiheit
Bis einschließlich zum 30. September 2008 besteht generelle Wahlfreiheit zwischen einem bedarfs- und einem verbrauchsbasiertem Energieausweis. Danach gilt: Einen Bedarfsausweis braucht man für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Es sei denn beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wird mindestens das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht Wahlfreiheit. Für Neubauten sind bereits seit 2002 Bedarfsausweise vorgeschrieben.
Welcher Ausweis ist der Richtige für mich?
Gut beraten sind alle Hauseigentümer mit der Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises, da er eine vom Nutzer unabhängige Bewertung und einen optimalen Einstieg in die energetische Modernisierung eines Gebäudes bietet. Empfehlenswert ist auf alle Fälle eine Vor-Ort-Begehung durch den Aussteller. Nur so können alle Daten auf Plausibilität hin überprüft und die Modernisierungsempfehlungen ausgehend vom konkreten Gebäude ermittelt werden.
Vorsicht ist geboten bei billigen Lockangeboten aus dem Internet: Kein Vor-Ort-Termin, kein großer Aufwand – allerdings oftmals auch kein gültiger Energieausweis, warnt die Deutsche Energie-Agentur (dena) vor diesen Billigangeboten, die per Online-Fragebogen erstellt werden. Wer bei der Ausstellung geizt, kann eine böse Überraschung erleben, denn die Vorlage eines nicht vollständigen Ausweises kann mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet werden. Fehlen zum Beispiel die Sanierungsempfehlungen, ist der Ausweis ungültig.
Wer stellt den Energieausweis aus?
Die EnEV 2007 legt genaue Qualifikationsanforderungen fest, die für Energieausweise für bestehende Gebäude bundeseinheitlich gelten: Der Energieausweis kann von Ingenieuren und Architekten, die in ihrem Studium einen Schwerpunkt "energiesparendes Bauen" vorweisen können oder über zwei Jahre Berufserfahrung in den Bereichen Bau- oder Anlagentechnik verfügen oder eine Fortbildung besucht haben, ausgestellt werden. Darüber hinaus dürfen laut EnEV 2007 § 29 Abs. 5 Personen, die am 25.04.07 über eine abgeschlossene Berufsausbildung im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie und eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung zum Energie-Fachberater im Baustoff-Fachhandel oder in der Baustoffindustrie verfügt oder die Weiterbildung begonnen und später erfolgreich abgeschlossen haben, Energieausweise für bestehende Wohngebäude ausstellen. Zur kostenlosen und unverbindlichen Erstberatung. (Kontaktformular)
Wie läuft eine Energieberatung ab?
Je nach dem, ob Hausbesitzer sich für die Ausstellung eines Verbrauchs- oder Bedarfsausweises entscheiden, werden unterschiedliche Daten benötigt.
Verbrauchsausweis
Für einen Verbrauchsausweis werden folgende Daten benötigt:
- Standort des Gebäudes
- Baujahr des Gebäudes und der Anlagentechnik
- Anzahl der Wohneinheiten im Gebäude
- Wohnfläche des gesamten Gebäudes
- Leerstand im Abrechnungszeitraum
- Energieverbrauch dreier aufeinanderfolgender Abrechnungsperioden (jeweils der Verbrauch ganzer Jahre)
- Angaben zum Energieträger
- Anteil des Energieverbrauchs für Warmwasserbereitung
- Angabe, ob im Energieverbrauch auch die Warmwasserbereitung erfasst ist
- Angabe, ob das Gebäude gekühlt wird
Mit diesen Daten kann der Aussteller die Werte für den Verbrauchsausweis errechnen.
Bedarfsausweis
Für einen Bedarfsausweis sind bedeutend mehr Daten über das Gebäude nötig. In Gruppen aufgeteilt sind dies:
- Aktuelle Bestandspläne zum Gebäude
- Aktuelle Bestandspläne zur Anlagentechnik bzw. detaillierte Angaben hierzu
- Umfangreiche Angaben zur Qualität aller Bauteile z.B. Wände, Fenster etc.
- Verschiedene Schlüsselzahlen
Wer keine aktuellen Bestandspläne und Baubeschreibungen hat, kann nach Rechnungen der ausführenden Handwerkern, die ggf. Rückschlüsse über die verwendeten Materialien zulassen, recherchieren oder auch bei der Baugenehmigungsbehörde im Archiv nach der alten Baugenehmigung fragen. Wer einen Umbau oder eine Modernisierung plant ist gut beraten, eine exakte Bestandsaufnahme durchzuführen.
Berechnung des Energieausweises
Die für den Verbrauchs- oder Bedarfsausweis gesammelten Daten werden vom Energie-Fachberater in eine spezielle Software eingegeben, die dann die Berechnung durchführt. Bei der Übergabe des Energieausweises ist der Aussteller verpflichtet, den Hauseigentümer auf kostengünstige Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz hinzuweisen. Diese Modernisierungsempfehlungen sind dem Energieausweis beigefügt.
Wie lange ist der Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Dies gilt auch, wenn er vor dem 1. Juli 2008 entsprechend EnEV ausgestellt wurde. Die Werte verlieren allerdings ihre Gültigkeit, wenn vor Ablauf der 10 Jahre energetische Verbesserungen durchgeführt werden. Um die Vorteile gegenüber potentiellen Käufern oder Mietern dokumentieren zu können, empfiehlt sich die Ausstellung eines neuen Energieausweises.


